Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, im Behinderungsfalle der 2. Vorsitzende.
Der Vorstand wird jeweils auf die Dauer eines Jahres gewählt, er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Satzung Blatt 6 ff der Akten
Tag der ersten Eintragung: 29.05.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.03.2006.
Fall 2
Fall 2
Fall 4
Satzung
Satzung vom 20.02.1956
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.