Der 1. Vorsitzende ist zur Alleinvertretung berechtigt.Ferner können der 1. Vorsitzende und die stv. Vorsitzenden den Verein in der Weise vertreten, daß jeweils zwei von ihnen gemeinsam handeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Konradt
Neustadt/Wstr.
Vorstand
Louisa Merkel
Kirrweiler
Vorstand
Till Ganzert
Neustadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 03.11.1978 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.03.1998 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Ende der Mitgliedschaft), § 3 (Vereinsvermögen) und § 21 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Ende oder Änderung der Mitgliedschaft) Abs. 1-3 und §16 (Der Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.02.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 984 NE getreten. Freigegeben am 08.03.2006.
Eintr.Vfg.Bl. 193
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand entscheidet bei Beschlußfassung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des stv. Vorsitzenden, der die Versammlung leitet.
Der Vorstand besteht nunmehr aus dem 1. Vorsitzenden, dem Ressortleiter Finanzen (stv. Vorsitzender) und dem Ressortleiter Verwaltung (stv. Vorsitzender).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.