Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden (Geschäftsführer und technischer Leiter) und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), daß zum Erwerb , Verkauf oder zur Belastung von im Eigentum des Vereins stehenden Gegenständen sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DM die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jochen Frücht
Borchen
Vorstand
Michael Rohde
Borchen
Vorstand
Ulrich Vullhorst
Borchen
Vorstand
Jens Hiller
Borchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.09.1976, mehrfach geändert und neugefasst am 24.02.1989, mit weiteren Änderungen vom 16.11.1990, 27.01.1995 und 30.01.1998
Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.11.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.12.2004.
Nach Umschreibung von Amts wegen berichtigt.
Satzung Blatt 134 ff. des Sonderbandes
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