Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Planmäßige Ausgaben über 1.000 Euro benötigen die Genehmigung zweier Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB. Außerplanmäßige Ausgaben kann der Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sportwart, dem 1. Beisitzer, dem 2. Beisitzer und dem 3. Beisitzer, bis zu 3.000.- Euro nach eigenem Ermessen vornehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Florian Hafermann-Josephus
Weismain
Vorstand
Christian Dietz
Weismain
Vorstand
Kathrin Hofmann
Weismain
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.05.2004
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassewart.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.08.2004. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8-10 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.