Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Beträgen über 1500,00 Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung beim Erwerb oder bei der Belastung von Grundstücken und zur Aufnahme von Krediten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Michael Hübner
Berlin
274
Dagmar Dunkelau
Berlin
274
Uta Losem
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2014-03-18
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