Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind jeweils mit Alleinvertretungsrecht der Vorstandsvorsitzende, der Vorstand Sport und der Vorstand Finanzen. Der Vorstandsvorsitzende, der Vorstand Finanzen, der Vorstand Sport können allein bis zu einem Betrag von 2.500,00 EUR entscheiden. Bei Beträgen über 2.500,00 EUR entscheiden mindestens zwei der vorher genannten Vorstände.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Achim Pfeffer
Sandhausen
Vorstand
Frank Hammel
Sandhausen
Vorstand
Benedikt Julian Maier
Ilvesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 02.04.1971
Satzung AG Heidelberg Bl. 485 ff.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 82-85
Satzung
Satzung vom 03.11.1970 und 02.02.1971 in Neufassung vom 14.03.1997 mit Änderung vom 01.03.2002, 23.02.2007 und 24.02.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 9 (Auflösung), §12 a (Vergütung des Vorstands, Aufwandsersatz) und § 21 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.