Handelsregister · VR 368

Chronologischer Auszug

Tennis-Club Sonnefeld 1978 e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennis-Club Sonnefeld 1978 e.V.

b)
Sonnefeld
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Über Einzelausgaben bis zu 1.000,- DM kann der
Vorstand frei entscheiden. Bei Einzelausgaben über
1.000,- DM bis 2.000,- DM hat der Vorstand die
Zustimmung der Vereinsleitung einzuholen. Bei
Einzelausgaben über 2.000,- DM ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:
Hager, Norfried, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Reichel, Ulli, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 09.04.1978
a)
02.04.2004
Baumgärtel

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.07.1978.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5 ;
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Hager, Norfried, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Reichel, Ulli, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Feyler, Peter, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
b)
Neuwahlen vom 26.10.2003.
a)
26.10.2004
Forkel
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Feyler, Peter, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX

Wahl vom 27.04.2008.
Gewählt:
2. Vorsitzende:
Feyler, Barbara, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
a)
11.06.2008
Forkel
4b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Feyler, Barbara, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Zang, Andreas, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. (stellvertr.)
Vorsitzenden.
a)
16.03.2015
Günther
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Über Einzelausgaben bis zu 1.500,- EUR kann der
Vorstand frei entscheiden. Bei Einzelausgaben über
1.500,- EUR bis 3.000,- EUR hat der Vorstand die
Zustimmung der Vereinsleitung einzuholen. Hier ist die
einfache Mehrheit der Vereinsleitungsmitglieder
erforderlich. Bei Einzelausgaben über 3.000,- EUR ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Reichel, Ulli, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Zang, Andreas, Sonnefeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Kreutzer, Timo, Weidhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 6 (Organe des Vereins sowie § 7 (Vereinsleitung).
a)
18.09.2018
Bock

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 182
ff. SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.