Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende, der erste Stellvertreter und der zweite Stellvertreter; jeder vertritt allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Einzelfall über 500 DM und je Geschäftsjahr über 2.000 DM der Genehmigung des Vorstandes bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Philipp Mathes
Billigheim
Vorstand
Larissa Walter
Billigheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.06.1985
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.04.2015.
Tag der ersten Eintragung: 10.12.1985
Satzung: Band 1 AG Mosbach Bl. 7ff
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