Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand i. S. des § 26 BGB ist zum Abschluss von Rechtsgeschäften nur befugt, wenn sie den Verein mit nicht mehr als 1.000,00 DEM belasten. Rechtsgeschäfte, die den Verein auf nicht mehr als 5.000,00 DEM belasten, können vom Gesamtvorstand beschlossen werden.
Tag der ersten Eintragung: 27.07.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 61 - 65
Anmeldung Blatt 134
Beschluss Blatt 145-148 Sonderband
Fall 4
Anmeldung Blatt 157
Anmeldung Blatt 178
Fall 5
Fall 7
Beschluss Blatt 201-204
Anmeldung Blatt 191
Satzung
Satzung vom 15.03.1971 zuletzt geändert am 20.03.1987
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Name und Sitz) und 10 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.