Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende; jeder ist einzeln vertretungsbefugt. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen im Ganzen und über Grundstücke sowie zur Eingehung von Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäften, die einen Betrag und Wert von DM 5.000,-- übersteigen, aber nicht zu den jährlich wiederkehrenden, laufenden Betriebsausgaben gehören, bedarf der Vorstand der Zustimmung der absoluten Mehrheit einer beschlussfähigen Ausschussversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Maximilian Schäfer
Pforzheim
Vorstand
Uwe Gramm
Mönsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.08.1976 in Neufassung vom 29.01.1988 mit Änderung vom 20.01.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitglieder) und des Einfügen des § 6.1 (Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der Zweitmitgliedschaft) und § 8.1 (Erlöschen der Zweitmitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1976
Satzung: Band 1 AG Maulbronn Bl. 114-119 Änderungsbeschl.: Band 2 AG Maulbronn Bl. 337
Satzung: Sonderband 1 Bl. 39 ff
Satzung: Sonderband 1 Bl. 86 ff
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