Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten, von denen einer der 1. Vorsitzende sein muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kay Koschinski
Hilden
Vorstand
Philipp von der Stein
Hilden
Vorstand
Jens Kürten
Hilden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08. April 2005
Freitext
Satzung Blatt I
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.