Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte über 1600,00 Euro bis 5000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des engeren Vorstandes. Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5000,00 Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, sowie die Aufnahme von Darlehen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Kellermann
Nürnberg
Vorstand
Bernd Machnik
Nürnberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.07.1978 zuletzt geändert am 23.03.1990
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 13 (Vertretung und Geschäftsführung).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.12.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 14 So.
Protokoll SB Bl. 105.
Satzung SB Bl. 115 ff.
Protokoll Bl. 121 - 125 SB;
Protokoll Bl. 130 ff. SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.