Tennis-Club Fürstenstein (TCF), eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Fürstenstein
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 789
Gericht
Amtsgericht Passau
Letzte Eintragung
27.05.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften im Betrag von über 300,-- DM bis 1.500,-- DM im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, ist die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich. Zu Rechtsgeschäften über 1.500 ,-- DM und Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Pockes
Fürstenstein
Vorstand
Gerald Denk
Fürstenstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.12.1977
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2019 hat die Änderung des § 10 (Der Hauptausschuss) sowie die Einfügung des 12 neu (Datenschutz) der Satzung beschlossen. Der bisherige § 12 (Auflösung des Clubs) wurde dadurch zu § 13 neu der Satzung.
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Clubs), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeiträge), 7 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 10 (Der Hauptausschuss), 11 (Die Hauptversammlung) und 13 (Auflösung des Clubs) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2022 hat die Änderung der §§ 9 (Der Vorstand), 10 (Der Hauptausschuss) und 11 (Die Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2025 hat die Änderung des § 8 (Organe des Clubs) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.01.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 9-13 SB;