Der 1. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden vertritt ihn der 2. Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Edward Karle
Rheinstetten
Vorstand
Till Seebach
Rheinstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.10.1967 mit Änderung vom 16.11.1968, 22.11.1969, 03.11.1972, 28.11.1996 und 19.03.1999.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.01.1968
Satzung Vorband Amtsgericht Karlsruhe Blatt 13 ff
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