Handelsregister · VR 20365 früher Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
Chronologischer Auszug
Tennis - Club Emspark Wiedenbrück · Amtsgericht Gütersloh
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennis - Club Emspark Wiedenbrück b) Rheda-Wiedenbrück | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften ab 3.000,00 Euro ist die Genehmigung des Gesamtvorstandes erforderlich. b) Vorstand: Kretschmer, Rudolf, Sparkassenbetriebswirt, Rheda- Wiedenbrück Vorstand: Plücks, Hans, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Vorstand: Buschmann, Dietmar, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.11.1986 zuletzt geändert am 11.03.2003 | a) 25.03.2009 Mertens b) Tag der ersten Eintragung: 16.02.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 365 Rheda- Wiedenbrück getreten. Freigegeben am 25.03.2009. |
| 2 | a) Von Amts wegen berichtigt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften ab 3.000,00 Euro ist die Genehmigung des Gesamtvorstandes erforderlich. b) Nicht mehr Vorstand: Kretschmer, Rudolf, Sparkassenbetriebswirt, Rheda- Wiedenbrück Nicht mehr Vorstand: Buschmann, Dietmar, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Reichel, Achim Matthias, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Kipp, Holger Josef, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen ergänzt: 1. Vorsitzender: Plücks, Hans, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX | a) 02.05.2018 Kahle | ||
| 3 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften ab 2.500,00 Euro ist die Genehmigung des Gesamtvorstandes erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2019 hat Änderungen der Satzung in §§ 2 (Zweck des Vereins), 6 (Arten der Mitgliedschaft), 13 (Mitgliederversammlung), 14 (Einberufung der Mitgliederversammlung, 17 (Zusammensetzung des Vorstandes) und 21 (Rechtsgeschäfte des Vorstandes beschlossen. | a) 24.07.2019 Kahle |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.