Handelsregister · VR 280126

Chronologischer Auszug

Tennis-Club Buchholz e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Tennis-Club Buchholz" e.V.

b)
Waldkirch
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1.Vorsitzende
und der 2.Vorsitzende. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
1.Vorsitzender:
Thunich-Kraus, Heinrich, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
2.Vorsitzende:
Doussal, Denise, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 22.10.1976 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 19.03.2010.
a)
02.10.2014
Killer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
22.03.1977
2a)
Name von Amts wegen berichtigt in:
Tennis-Club Buchholz e.V.
b)
Ausgeschieden als
2.Vorsitzende:
Doussal, Denise, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Erschig, Markus, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
a)
27.03.2015
Kaufmann
3b)
Ausgeschieden als
1.Vorsitzender:
Thunich-Kraus, Heinrich, geb. Thunich, Waldkirch,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
1.Vorsitzender:
Fröhlich, Andreas Karl, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
a)
27.04.2017
Kaufmann
4b)
Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) berichtigt bei
2. Vorsitzender:
Erschig, Markus, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
a)
27.04.2017
Kaufmann
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3
BGB wie folgt beschränkt:
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit nicht mehr als 2.000,00 EUR belasten, ist jeder
Vorsitzende bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den
Verein mit mehr als 2.000,00 EUR belasten und für
Dienstverträge ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes
erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
11.07.2018
Kaufmann

b)
Satzung:
S. 357ff.
6b)
Ausgeschieden als
2. Vorsitzender:
Erschig, Markus, Vörstetten, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Feser, Wolfgang, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2019
Kaufmann
7b)
Gewählt als
1.Vorsitzender:
Kronthaler, Wolfgang, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Mittler, Karsten, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Feser, Wolfgang, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Fröhlich, Andreas Karl, Waldkirch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Die
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
13.04.2022
Transier-Lang

b)
Satzung:
AS. 401 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.