Handelsregister · VR 3315

Chronologischer Auszug

Tennis Club 92 Gransee e.V. · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tennis Club 92 Gransee e.V.

b)
Gransee
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie
folgt eingeschränkt:
1. Ausgaben über 3.000,- DM, soweit sie nicht im Wirtschaftsplan aufgeführt sind, bedürfen im Einzelfall der
Genehmigung der Mitgliederversammlung, es sei denn,
sie betreffen kurzfristige erforderliche Reparaturen und
die jährliche Frühjahrsrenovierung
2. Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit sie
nicht im Wirtschaftsplan aufgeführt sind.
3. Unentgeltliche Veräußerung von Vermögenswerten
4. Erwerb oder veräußerung von Grundbesitz oder grundstücksgleichen Rechten sowie Belastung von Grundbesitz

b)
1. Vorsitzender:

1.
Hintz, Manfred, Zimmermann, Gransee

2. Vorsitzender:
2.
Franz, Hermann, Rentner, Gransee
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 01.02.1992
zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.03.1997
a)
02.11.2006
Fritze
b)
Tag der ersten Eintragung:
11.05.1993

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Zehdenick,
VR 172 getreten.
2b)
1. Vorsitzende:
3.
Ribbentrop, Antje, *XX.XX.XXXX, Gransee

2. Vorsitzende:
4.
Wienecke, Ines, *XX.XX.XXXX, Zehdenick

Ausgeschieden:
1. Hintz, Manfred

Ausgeschieden:
2. Franz, Hermann
a)
23.11.2006
Fritze
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert
von über 1.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, es sei denn sie betreffen kurzfristige
Reparaturen oder die jährliche Frühjahrsrenovierung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und
Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 6
(Vereinsorgane), 7 (Vorstand), 8 (Vereinsrat), 11
(Jugendwart), 13 (Auflösung) und 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
a)
09.05.2008
Pälicke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.