Handelsregister · VR 3315
Chronologischer Auszug
Tennis Club 92 Gransee e.V. · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Tennis Club 92 Gransee e.V. b) Gransee | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt eingeschränkt: 1. Ausgaben über 3.000,- DM, soweit sie nicht im Wirtschaftsplan aufgeführt sind, bedürfen im Einzelfall der Genehmigung der Mitgliederversammlung, es sei denn, sie betreffen kurzfristige erforderliche Reparaturen und die jährliche Frühjahrsrenovierung 2. Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, soweit sie nicht im Wirtschaftsplan aufgeführt sind. 3. Unentgeltliche Veräußerung von Vermögenswerten 4. Erwerb oder veräußerung von Grundbesitz oder grundstücksgleichen Rechten sowie Belastung von Grundbesitz b) 1. Vorsitzender: 1. Hintz, Manfred, Zimmermann, Gransee 2. Vorsitzender: 2. Franz, Hermann, Rentner, Gransee | a) eingetragener Verein Satzung vom: 01.02.1992 zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.03.1997 | a) 02.11.2006 Fritze b) Tag der ersten Eintragung: 11.05.1993 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Zehdenick, VR 172 getreten. |
| 2 | b) 1. Vorsitzende: 3. Ribbentrop, Antje, *XX.XX.XXXX, Gransee 2. Vorsitzende: 4. Wienecke, Ines, *XX.XX.XXXX, Zehdenick Ausgeschieden: 1. Hintz, Manfred Ausgeschieden: 2. Franz, Hermann | a) 23.11.2006 Fritze | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 1.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, es sei denn sie betreffen kurzfristige Reparaturen oder die jährliche Frühjahrsrenovierung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck des Vereins), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Vereinsorgane), 7 (Vorstand), 8 (Vereinsrat), 11 (Jugendwart), 13 (Auflösung) und 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. | a) 09.05.2008 Pälicke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.