Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von 1000,-- Euro im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen, ausführen. Im übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses, oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ronny Kästner
Kirchdorf i. Wald
Vorstand
Birgit Baumann
Kirchdorf i. Wald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.07.1982
Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2013 hat die Änderung der §§ 10 (Mitgliederversammlung) und 13 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.09.1982. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 3 SB; Protokoll Bl. 2 SB;
Satzung Bl. 6 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.