Die Beteiligung an sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG, München.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRA 115189) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christian Wilhelm Erich Haub
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Andreas Guldin
Düsseldorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Henning Asche
Brunnthal
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Sandra Dembeck
Passau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.1970, zuletzt geändert am 05.08.2011.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Mülheim an der Ruhr, Amtsgericht Duisburg HRB 14309) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Vertretungsregelung.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2024 hat die Satzung neu gefasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.