Handelsregister · VR 2633

Chronologischer Auszug

Templiner Turnverein (TTV) e.V. · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Templiner Turnverein (TTV) e.V.

b)
Templin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:

1.
Hinz, Arno, Diplomförster, *XX.XX.XXXX, Petznick

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Gleitsmann, Annette, Sportlehrer, Templin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 11.06.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.01.1996
a)
02.11.2006
Kelch
b)
Tag der ersten Eintragung:
13.09.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Prenzlau,
VR 173 getreten.
2b)
Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
1. Vorsitzender:
Hinz, Arno, *XX.XX.XXXX, Petznick

Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
2. Vorsitzende:
Quandt, Annette, geb. Gleitsmann, *XX.XX.XXXX, Templin
a)
19.02.2008
Culmsee
3b)
2. Vorsitzende:
3.
Lux, Madlen, geb. Kricke, *XX.XX.XXXX, Templin

1. Vorsitzender:
4.
Werner, Frank, *XX.XX.XXXX, Joachimsthal

Nicht mehr 1. Vorsitzender:
1. Hinz, Arno

Nicht mehr 2. Vorsitzende:
2. Quandt, Annette, geb. Gleitsmann
a)
06.10.2022
Fritze
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2022 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
27.04.2023
Fritze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.