Handelsregister · VR 2633
Chronologischer Auszug
Templiner Turnverein (TTV) e.V. · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Templiner Turnverein (TTV) e.V. b) Templin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: 1. Hinz, Arno, Diplomförster, *XX.XX.XXXX, Petznick Stellvertretender Vorsitzender: 2. Gleitsmann, Annette, Sportlehrer, Templin | a) eingetragener Verein Satzung vom: 11.06.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.01.1996 | a) 02.11.2006 Kelch b) Tag der ersten Eintragung: 13.09.1990 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Prenzlau, VR 173 getreten. |
| 2 | b) Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 1. Vorsitzender: Hinz, Arno, *XX.XX.XXXX, Petznick Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: 2. Vorsitzende: Quandt, Annette, geb. Gleitsmann, *XX.XX.XXXX, Templin | a) 19.02.2008 Culmsee | ||
| 3 | b) 2. Vorsitzende: 3. Lux, Madlen, geb. Kricke, *XX.XX.XXXX, Templin 1. Vorsitzender: 4. Werner, Frank, *XX.XX.XXXX, Joachimsthal Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Hinz, Arno Nicht mehr 2. Vorsitzende: 2. Quandt, Annette, geb. Gleitsmann | a) 06.10.2022 Fritze | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2022 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 27.04.2023 Fritze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.