HRB 27296
Teltec AG
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wiesbaden
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Registerdaten
- Sitz
- Wiesbaden
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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9 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- RMW Rhein-Main Invest AG Wiesbaden
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 10 IN 56/26 · Teltec AG · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 56/26
- Wirksam am
- 15.09.2026
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 27296
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 56/26 · Teltec AG · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 56/26
- Wirksam am
- 05.05.2026
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 27296
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail: insofrankfurt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.06.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 02.07.2026, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 05.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 56/26 · Teltec AG · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 56/26
- Wirksam am
- 10.02.2026
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 27296
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Kanzlei White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3650 6998-0, Fax: 069 / 3650 6998-5555, E-Mail: insofrankfurt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gemäß § 270c Abs. 3 S. 2 InsO wird angeordnet, dass zu erbringende Zahlungen an Sozialversicherungsträger nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27296 HRB 27296: Teltec AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Bestellt als Vorstand: Buhr, Arne, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Nedeltschev, Carl, München, *XX.XX.XXXX; Schenk, Steffen, Mainhausen, *…
HRB 27296 HRB 27296: Teltec AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2021 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2021/I - ist die Erhöhung des …
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Die Hauptversammlung vom 08.02.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den Ziffern 1 Abs. 1.1 (Firma, …
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Die Hauptversammlung vom 08.02.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in Ziffer 2 (Gegenstand des Untern…
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Die Gesellschaft hat mit der TF H III Technologiefonds Hessen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wiesbaden (Amtsg…
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Die Gesellschaft hat mit der MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesb…
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Roya, Mostafa, Friedberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun: Vorstand: Pfeffer, Ralf Peter, Bretzenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 01.04.2014 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2014/I - ist die Erhöhung des …
HRB 27296 HRB 27296: TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 01.04.2014 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2014/I - ist die Erhöhung des …
HRB 27296 HRB 27296:TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel.Die am 01.04.2014 beschlossen Erhöhung des Grundkapitals um 300.000 EUR ist durchgeführt. § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapita…
HRB 27296 HRB 27296:TELTEC AG, Wiesbaden, Peter-Sander-Straße 41 c, 55252 Mainz-Kastel.Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregist…
HRB 27296 HRB 27296:TELTEC AG, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 38, 65205 Wiesbaden.Die Hauptversammlung vom 01.04.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.000 EUR beschlossen. Die Hauptversammlung vom 01.04.2…
HRB 27296 HRB 27296:TELTEC AG, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 38, 65205 Wiesbaden.Die Gesellschaft hat mit der Hessen Kapital I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amsgericht Frankfurt am Main HRB 81760) als stille Gesel…
HRB 27296 RMW Rhein-Main Invest AG, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 38, 65205 Wiesbaden. Die Hauptversammlung vom 30.08.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: TELTEC AG.
HRB 27296 RMW Rhein-Main Invest AG, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 38, 65205 Wiesbaden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.11.2003, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 30.08.2013 hat die Änderung der Satzung in §…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.