Beratung bei, die Entwicklung und der Vertrieb von EDV-Systemen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BGB). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Oliver Kühnbach
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff Sonderband 2
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 09.01.1989
Fall 3
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.11.1988 zuletzt geändert am 23.01.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 3, 5 und 10 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.