Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen, b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Friedhelm Beuse
Ostbevern
Vorstand
Winfried Münsterkötter
Telgte
Vorstand
Manfred Huesmann
Telgte
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.10.2009
Die Generalversammlung hat am 27.09.2010 eine Änderung der Satzung in § 18 Abs. 5 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 14.08.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), die Einfügung des § 6 a (Insolvenz eines Mitgliedes), § 7 (Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft), § 9 (Auseinandersetzung nach dem Ausscheiden), § 11 (Pflichten der Mitglieder), § 13 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 14 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 15 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 16 (Willensbildung), § 17 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 18 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 19 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 19 a (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 21 (Frist und Tagungsort), § 22 (Einberufung und Tagesordnung), § 25 (Abstimmungen und Wahlen), § 27 (Versammlungsniederschrift),die Einfügung der §§ 27 a (Virtuelle Versammlung, hybride Versammlung und Versammlung im gestreckten Verfahren), § 27 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 27 c (Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Präsenzveranstaltung in Bild und Ton und Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), die Änderung des § 28 (Geschäftsanteil/Geschäftsguthaben/Übertragung/Mindestkapital), § 30 (Andere Rücklagen), § 32 (Geschäftsjahr und Jahresabschluss) und die Einfügung des § 32 a (Rückvergütung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.