Teletone Service Gesellschaft für Kommunikationstechnik mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Waltrop
Geschäftsanschrift
An der Zechenbahn 8, 45731 Waltrop
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3249
Gericht
Amtsgericht Recklinghausen
Letzte Eintragung
23.09.2010
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
der Service und der Verkauf von Zubehörteilen im Bereich der Kommunikationstechnik. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Döbler
Waltrop
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.06.1993 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2000 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Recklinghausen nach Waltrop beschlossen. Gleichzeitig wurden die §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), 7 (Wettbewerbsverbot) und 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.09.2003.
Tag der ersten Eintragung: 18.04.1994
Gesellschaftsvertrag Blatt 60 ff. SB
Anmeldung Blatt 76 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.