Handel mit Hardware und Software sowie Dienstleistungen jeglicher Art in den Bereichen Internet und Multimedia. Unter Dienstleistungen sind auch Schulungen in den oben genannten Bereichen und die Herstellung von Software zu verstehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertritt der Vorstandsvorsitzender einzeln oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerd H. Schick
Albstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.2013.
Die Hauptversammlung vom 28.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Sitz) und in Abschnitt IV (Aufsichtsrat) da in § 12 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen.
Der Sitz ist von Bornheim (Amtsgericht Bonn HRB 20246) nach Albstadt verlegt.
Der Aufsichtsrat hat am 10.04.2018 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013) ist das Grundkapital auf 2.250.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 03.04.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 27.07.2021 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Aufgrund der am 03.04.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2020/I) ist das Grundkapital auf 2.750.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 13.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.08.2013
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.04.2020 ermächtigt, bis zum 31.12.2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 750.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.04.2020, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 750.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2020/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 250.000,00 EUR.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 13.06.2025 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 450.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2025/I)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.