Handelsregister · VR 130280
Chronologischer Auszug
Telefon-Freizeit-Club e.V. · Amtsgericht Göttingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Telefon-Freizeit-Club e.V. b) Uslar | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende; jeder von ihnen ist einzeln vertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,00 DEM belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorstand: Fillmer, Walter, Bodenfelde, *XX.XX.XXXX Vorstand: Reinfeldt, Joachim, Dransfeld, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 17.10.1983 | a) 10.08.2006 Meißner b) Satzung Blatt 22 - 26 der Akten Tag der ersten Eintragung: 14.12.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2006. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitezenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr Vorstand: Fillmer, Walter, Malschwitz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Reinfeldt, Joachim, Dransfeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Erste Vorsitzende: Czibeck, Brigitte, Uslar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Czibeck, Winfried, Uslar, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), § 8 (Der Vorstand) und § 15 (Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 06.07.2021 Winterfeld b) Änderungsbeschluss Blatt 117+118 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.