Errichtung und der Betrieb eines Tagebaus zur Gewinnung von Ton in der Gemarkung Mettingen auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Arnsberg vom 05. Oktober 2007 sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich des Vertriebes von Ton und hierbei gewonnener Naturprodukte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans-Wilhelm Teepe
Mettingen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Benedikt Berentelg
Mettingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.200,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Teepe Tongruben GmbH, Mettingen (Amtsgericht Steinfurt HRB 7610) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Teepe Tongruben GmbH mit Sitz in Mettingen (Amtsgericht Steinfurt HRB 7610) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.