Entwicklung, Konfiguration und Vertrieb und Wartung von elektrischen Geräten, insbesondere von Computer-Systemen, sowie Erstellung und Vertrieb der zugehörigen Programme, insbesondere im Bereich programmierbarer Chipcards und Telekommunikations-Software.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Abwickler(in)
Susanne Gerl
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.02.2001
Die Hauptversammlung vom 18.02.2002 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.09.2003 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 4.106.788,26 EUR auf 3.528.361,74 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 17.05.2004 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 1.428.361,74 EUR auf 2.100.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 06.06.2005 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 400.000,00 EUR auf 1.700.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CCS Chipcard & Communication Systems GmbH mit dem Sitz in München (AG München, HRB 41894) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2001.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.04.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 12 So.
Beschluß Bl. 7 SB; Neue Satzung Bl. 7 SB;
Aufhebungsvereinbarung Bl. 10 SB
Beschluss Bl. 27 SB; neue Satzung Bl. 29 SB;
Beschluss Bl. 32 SB; neue Satzung Bl. 33 SB;
Beschluss Bl. 37 SB; neue Satzung Bl. 40 SB;
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.10.2023 (Az. 1542 IN 2082/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.01.2024 (Az. 1542 IN 2082/23) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.