Handelsregister · HRB 741172
Chronologischer Auszug
Teck-Strom GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bisher: "Pyro-Strom GmbH"; nun: Teck-Strom GmbH b) Kirchheim unter Teck Geschäftsanschrift: Eugenstraße 16, 73230 Kirchheim unter Teck c) Die Projektierung, die Errichtung, der Betrieb und der Handel mit Anlagen zur Energieerzeugung, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Essig, Olaf, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2006, zuletzt geändert am 20.07.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Der Sitz ist von Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704106) nach Kirchheim unter Teck verlegt. | a) 07.05.2012 Späth b) Tag der ersten Eintragung: 23.01.2007 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.03.2014 (3 IN 76/14) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 14.03.2014 Krzykowski | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 23.04.2014 (3 IN 76/14) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 3 IN 76/14) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 30.04.2014 Krzykowski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.