Die Verwaltung eigenen Anlagevermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Erbringung von zentralen Dienstleistungen für verbundene oder Beteiligungsunternehmen, die Erbringung von IT-Dienstleistungen, auch unter Beteiligung mit ihr verbundener/ihr nahestehender Unternehmen sowie die Durchführung aller damit im unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Mitglied des Leitungsorgans bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Mitglieder des Leitungsorgans bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Leitungsorgans oder durch ein Mitglied des Leitungsorgans in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Einzelnen Mitgliedern des Leitungsorgans kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
277
Fabian Gutsche
Bremen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 277
Carsten Meyer-Heder
Bremen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 277
Uwe Scheja
Bremen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
019
Die Gesellschaft ist entstanden durch Verschmelzung der team neusta Beteiligungs AG mit Sitz in Wien/Österreich (Handelsgericht Wien, FN 607279 h) als übertragende Rechtsträgerin mit der team neusta Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 40125 HB) als übernehmende Rechtsträgerin aufgrund des Verschmelzungsplans vom 10.05.2024 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 17.09.2024 und 25.09.2024 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.