Ist die Versorgung von Wohnungen und Häusern und sonstigen Baulichkeiten mit Wärme und warmen Wasser sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Eigentümer, Vermieter und Mieter von Wohnungen und Gebäuden, die mit der Nutzung der Wohnungen und Gebäude in Zusammenhang stehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Thomas Steininger
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Torsten Regenstein
Mainz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Andreas Diwisch
Messel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 29.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff. Sonderband
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 09.07.2004 Blatt 32 Sonderband
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 07.08.2013 berichtigt in Spalte 2
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung), § 9 (Geschätsführung), § 10 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Rüsselsheim mit dem Sitz in Rüsselsheim (herrschendes Unternehmen; eingetragen Amtsgericht Darmstadt HRB 82007) unter dem 09.07.2004 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Der mit der nunmehr firmierenden gewobau Gesellschaft für Wohnen und Bauen Rüsselsheim mbH, Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 82007) am 09.07.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.04.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.