Handelsregister · VR 440399

Chronologischer Auszug

TC Schwarz-Weiß Rittersbach e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TC Schwarz-Weiß Rittersbach e.V.

b)
Elztal
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister, dem Sportwart und dem
Jugendwart. Der Schatzmeister ist zugleich zweiter
stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein
vertreten oder durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam, darunter einer der Vorsitzenden.

b)
1. Vorsitzender zugleich Sportwart:
Wenig, Reinhard, Elztal, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Brück, Peter, Elztal, *XX.XX.XXXX
Jugendwart:
Bauer, Hans, Elztal, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Brück, Brigitte, Elztal, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 04.04.1986 mit Änderung vom 24.07.1998, 15.05.2004, 24.04.2010,
20.07.2012, 09.11.2013, 27.07.2014.
a)
15.04.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
04.06.1986
2b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
1. Vorsitzender:
Wenig, Reinhard, Elztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sportwart:
Bauer, Michael, Elztal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz) beschlossen.
a)
28.04.2016
Hartmann

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 5-6
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schatzmeister, dem Sportwart, dem Jugendwart
und bis zu 3 Beisitzern. Der Schatzmeister ist zugleich
zweiter stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein
vertreten oder durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam, darunter einer der Vorsitzenden.

b)
Bestellt als
Beisitzer:
Pois, Norman, Elztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin:
Brück, Nina, Elztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzer:
Wenig, Thorsten, Elztal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) beschlossen.

Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
21.12.2020
Eichhorn

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 15-17
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende
(Präsident), der stellvertretende Vorsitzende, der
Schatzmeister (zweiter stellvertretender Vorsitzender),
der Sportwart sowie der Jugendwart. Der erste
Vorsitzende vertritt alleine. Im Übrigen wird der Verein
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter
der Vorsitzende oder einen Stellvertreter, vertreten.

b)
Vormals Beisitzer, nunmehr
stellvertretender Vorsitzender:
Pois, Norman, Elztal, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen als vertretungsberechtigtes
Vorstandsmitglied gelöscht
Beisitzerin:
Brück, Nina, Elztal, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen als vertretungsberechtigtes
Vorstandsmitglied gelöscht
Beisitzer:
Wenig, Thorsten Philipp, Elztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Brück, Peter, Elztal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand), § 9 (Mitgliederversammlung), § 13 (Vereinsvermögen), § 15 (Haftung) und § 18
(Inkrafttreten) beschlossen.
a)
11.07.2024
Pramhas

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 34 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.