Handelsregister · VR 61118
Chronologischer Auszug
TC Schwarz-Weiß Frankenthal (Pfalz) e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) TC Schwarz-Weiß Frankenthal (Pfalz) e.V. b) Frankenthal | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Kardol, Kevin Jacobus, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX stellvertr. Vorsitzende: Kardol, Nina-Kristin, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 13.11.2016. b) Urkunden über Grundstückserwerb oder Veräusserungen oder vermögensrechtliche Verfügungen des Vereins bedürfen der Unterzeichnung durch den Vorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds mit der Einschränkung, dass Belastungen und Veräußerungen von Grundvermögen des Vereins sowie Kreditaufnahmen von mehr als 20.000 Euro der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Erwerb oder Veräußerung von Grundvermögen obliegt der Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzendem. | a) 29.03.2017 Fuchs b) Fall 1 |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Wohnort von Amts wegen aktualisiert: Vorsitzender: Kardol, Kevin Jacobus, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX Wohnort von Amts wegen aktualisiert. stellvertr. Vorsitzende: Kardol, Nina-Kristin, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX | a) 04.02.2021 Heiß b) Fall 2 Eintrgaung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) letzter Satz von Amts wegen in Sp. 3 a) übertragen. | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Urkunden über Grundstückserwerb oder Veräusserungen oder vermögensrechtliche Verfügungen des Vereins bedürfen der Unterzeichnung durch den Vorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds mit der Einschränkung, dass Belastungen und Veräußerungen von Grundvermögen des Vereins sowie Kreditaufnahmen von mehr als 20.000 Euro der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Erwerb oder Veräußerung von Grundvermögen obliegt der Mitgliederversammlung. | a) 01.04.2021 Heiß b) Fall 3 Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) in Sp. 3 a) übertragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.