Handelsregister · VR 61118

Chronologischer Auszug

TC Schwarz-Weiß Frankenthal (Pfalz) e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TC Schwarz-Weiß Frankenthal (Pfalz) e.V.

b)
Frankenthal
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Kardol, Kevin Jacobus, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX
stellvertr. Vorsitzende:
Kardol, Nina-Kristin, Ludwigshafen/Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 13.11.2016.

b)
Urkunden über Grundstückserwerb oder Veräusserungen oder vermögensrechtliche
Verfügungen des Vereins bedürfen der Unterzeichnung durch den Vorsitzenden, des/der
stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds mit der
Einschränkung, dass Belastungen und Veräußerungen von Grundvermögen des Vereins
sowie Kreditaufnahmen von mehr als 20.000 Euro der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedürfen.
Erwerb oder Veräußerung von Grundvermögen obliegt der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzendem.
a)
29.03.2017
Fuchs

b)
Fall 1
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus

dem Vorsitzenden und
dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Wohnort von Amts wegen aktualisiert:
Vorsitzender:
Kardol, Kevin Jacobus, Bobenheim-Roxheim,
*XX.XX.XXXX
Wohnort von Amts wegen aktualisiert.
stellvertr. Vorsitzende:
Kardol, Nina-Kristin, Bobenheim-Roxheim, *XX.XX.XXXX
a)
04.02.2021
Heiß

b)
Fall 2
Eintrgaung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b)
letzter Satz von Amts wegen in
Sp. 3 a) übertragen.
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus

dem Vorsitzenden und
dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Urkunden über Grundstückserwerb oder Veräusserungen
oder vermögensrechtliche Verfügungen des Vereins
bedürfen der Unterzeichnung durch den Vorsitzenden,
des/der stellvertretenden Vorsitzenden und eines
weiteren Vorstandsmitglieds mit der Einschränkung,
dass Belastungen und Veräußerungen von
Grundvermögen des Vereins sowie Kreditaufnahmen von
mehr als 20.000 Euro der vorherigen Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedürfen.
Erwerb oder Veräußerung von Grundvermögen obliegt
der Mitgliederversammlung.
a)
01.04.2021
Heiß

b)
Fall 3
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) in
Sp. 3 a) übertragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.