Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt allein. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,--DM ist die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 09.04.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.04.2006.
Satzungsänderung Blatt 136, 145-150 der Akte
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Satzung
Satzung vom 15.02.1993
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (Vorstand), § 12 (Vorstanssitzungen) und § 13 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.