Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein, oder den 2. und 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der 1. Vorsitzende darf Geschäfte bis zum Betrag von € 1.000,00 im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, allein ausführen. Im Übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Merget
München
Vorstand
Helmut Weisenbach
München
Vorstand
Niklas Persson
Oberhaching
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.02.1982 zuletzt geändert am 07.12.1990
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2017 hat die Änderung der §§ 1, 4, 6, 7, 9 der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.08.1983. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3,20 So.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 35 SB.
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