Handelsregister · HRB 117023

Chronologischer Auszug

TBM Treuhandgesellschaft Berlin Mitte mbH Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TBM Treuhandgesellschaft Berlin
Mitte mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Margrafenstr. 19, 10969 Berlin

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit,
die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme
und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m.
§ 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.
V. m. § 43 a Abs. 4 WPO, sowie
die Übernahme der Komplementärstellung/Geschäftsführung bei
der Dr. Freyer, Wuttke & Collegen GMBH & CO. KG Steuerberatungsgesellschaft, deren Zweck
ist (a) die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachsen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57
Abs. 3 StBerG, einschließlich der
Treuhandtätigkeit, insbesondere
die in § 39 der Berufsordnung der
Steuerberater (BOStB) genannten
Treuhandtätigkeiten. (b) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1
StBerG wie z. B. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf
des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar
sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr.
1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr.
1 WPO, wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Freyer, Thomas, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Wuttke, Katrin, *XX.XX.XXXX, Blankenfelde-Mahlow

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
09.12.2008
a)
30.12.2008
Engelbart
2b)
Geschäftsanschrift:
Markgrafenstr. 19, 10969 Berlin
a)
06.01.2009
Engelbart
b)
Eintragung der
Geschäftsanschrift v. A. w.
berichtigt
3b)
Geschäftsanschrift:
Bernburger Straße 30/31, 10963
Berlin
a)
27.08.2012
Hikel
4a)
TBM Treuhandgesellschaft Berlin
Mitte mbH Steuerberatungsgesellschaft

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung
in Steuersachen sowie die damit
vereinbaren Tätigkeiten gemäß §
33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG,
einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere die in § 39 der
Berufsordnung der Steuerberater
(BOStB) genannten Treuhandtätigkeiten, sowie die Übernahme
der Komplementärstellung/ Geschäftsführung bei der Dr. Freyer, Wuttke & Collegen GMBH &
CO. KG Steuerberatungsgesellschaft, deren Zweck ist
(a) die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die
damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 St-
BerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit, insbesondere die
in § 39 der Berufsordnung der
Steuerberater (BOStB) genannten
Treuhandtätigkeiten. (b) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1
StBerG wie z. B. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
(c) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter
der Zweigniederlassung muss ein
Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Oıt der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
(d) Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile
ihres Betriebes an nahe stehende
Unternehmen zu verpachten oder
in sonstiger Weise zur Nutzung zu
übeıtassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten.
(e) lm Übrigen ist die Gesellschaft
befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an
gleichartigen oder ähnlichen Untemehmen zu beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs.
4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft
darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater
sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich
hat. (4) Die Gesellschaft ist auch
berechtigt, den Betrieb oder Teile
ihres Betriebes an nahe stehende
Unternehmen zu verpachten oder
in sonstiger Weise zur Nutzung zu
überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten. (5) lm Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder
Maßnahmen vorzunehmen, die
den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen
zu errichten, sich an gleichartigen
oder ähnlichen Unternehmen zu
beteiligen und Organschaftsverhältnisse einzugehen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2021
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
21.06.2021
Melchior

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.