Handelsregister · HRB 17827
Chronologischer Auszug
TBF Trust Europe gGmbH · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) TBF Trust Europe gGmbH b) Warburg Geschäftsanschrift: Klosterstr. 10, 34414 Warburg c) Förderung des Christentums; Förderung der Jugend- und Altenhilfe; Förderung der Hilfe für religiöse Verfolgte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Bildung, Hilfe für Bedürftige und Opfer von Naturkatastrophen. Die Gesellschaft verfolgt ferner mildtätige Zwecke. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Aydin, Elisabeth, Geseke, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2025 | a) 03.06.2025 Budde | |
| 2 | c) 1. Die TBF Trust Europe gGmbH mit Sitz in Warburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind - die Förderung des Christentums (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO); - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO); - die Förderung der Hilfe für religiös Verfolgte und Opfer von Straftaten (§ 52 Abs 2 S. 1 Nr. 10 AO). Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch - Beschaffung von finanziellen oder sachlichen Mitteln zur Unterstützung von Hilfsprojekten für verfolgte Christen und andere bedürftige Bevölkerungsgruppen; - Entwicklung, Koordinierung und/oder Einleitung von Programmen in den Bereichen Bildung, Ernährung, sauberes Wasser, Katastrophenhilfe und Gesundheitswesen, die sich an verarmte, unterversorgte und verfolgte Christen und andere bedürftige Bevölkerungsgruppen richten; - Entwicklung, Koordinierung und/oder Einleitung von Programmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für christliche Minderheiten, die aufgrund von Diskriminierung gegen und Missbrauch von Christen keine Arbeit finden können; - Entwicklung, Koordinierung und/oder Einleitung von Programmen, die entweder zur Gründung von Schulen für Kinder, die dem christlichen Glauben angehören und sonst am Besuch des Unterrichts gehindert wären oder die aufgrund ihres christlichen Glaubens in der Schule belästigt werden, oder bereits bestehende Schulen für solche Kinder zugänglich machen; - Entwicklung, Koordinierung und/oder Einleitung von Wohnprojekten zur Unterstützung von Christen, die von ihren Familien und Gemeinschaften aufgrund ihres christlichen Glaubens verstoßen werden; - Entwicklung, Koordinierung und/oder Einleitung von Programmen zur Unterstützung von Christen in Regionen, in denen Nichtchristen den christlichen Glauben und das christliche Leben zu unterdrücken, zu behindern oder sogar auszulöschen versuchen; - Weiterleitung und Verwaltung von gespendeten finanziellen und/oder sachlichen Hilfeleistungen an die beabsichtigten Empfänger bestimmter Projekte oder karitativer Arbeiten im Allgemeinen; - Zusammenarbeit mit Projektpartnern und Koordinatoren auf lokaler Ebene, um eine wirksame Umsetzung aller Programme oder Aktionen im Einklang mit dem Zweck dieser Gesellschaft zu erreichen; - Vermittlung von Schulungen und/oder Unterstützung von Lehrkräften, Predigern und Dozenten, die den Glaubensgrundsätzen der Gesellschaft folgen; - Förderung der Rekrutierung von freiwilligen Missionaren, die entweder an andere christliche Missionsorganisationen vermittelt oder unmittelbar für ihre Missionarstätigkeit in andere Länder der Welt entsendet werden; - die Förderung der Menschenrechte von verfolgten Christen auf der ganzen Welt, deren Menschenrechte in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und in jeglichen weiteren einer solchen Erklärung, Resolutionen oder Konventionen der Vereinten Nationen definiert sind (einschließlich derjenigen Regeln und Gesetze, die als "internationales humanitäres Recht" bezeichnet werden können). Die Gesellschaft kann daneben gem. § 58 Nr. 1 AO Mittel für die Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecks eine andere Körperschaft beschaffen. Dies kann insbesondere verwirklicht werden durch die Akquise, Sammlung und Koordination von Spenden und sonstigen Mitteln sowie die Weitergabe von Mitteln an Körperschaften im ln- und Ausland, die diese Mittel zur Verwirklichung gleicher steuerbegünstigter Zwecke, wie die der Gesellschaft, verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Selbstlosigkeit und Mittelverwendung) und § 5 (Vermögensbindung) beschlossen. | a) 25.08.2025 Befelein |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.