a) der Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Beförderungsfahrten jeder Art zugunsten der Mitglieder, insbesondere Personenbeförderung, Schülerfahrten, Krankenfahrten, Behindertenfahrten, Kindergartenfahrten, Lotsenfahrten usw, b) der Einkauf von Waren und deren Weiterverkauf an die Mitglieder für deren betrieblichen Bedarf, c) der Abschluß von Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Anstalten des öffentlichen Rechts zum Abschluß von Verträgen im Sinne von a) sowie deren Durchführung und Abwicklung gegenüber den Mitgliedern, d) der Abschluß und die Vermittlung von Versicherungen, e) die Beteiligung an und den Erwerb von anderen Unternehmen zur Erreichung der vorgenannten Ziele, f) Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder; Einzelheiten und Verfahren bestimmen Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam gemäß § 4 Abs. 5.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Er wird durch mindestens eine Person vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ertan Cati
Solingen
Vorstand
Cüneyd Ulupinar
Solingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.09.1974
Durch Beschluss der Generalversammlung vom 18.04.2004 ist die Satzung in den §§ 3 (Nachschusspflicht), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Folgen des Ausscheidens), 14 (Generalversammlung) und 17 (Gewinnverwendung) geändert und ergänzt worden.
Die Vertreterversammlung vom 07.11.2004 hat eine Änderung des Statuts in § 8 Abs. 2 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 04.09.2005 hat eine Neufassung des Statuts in § 4 Absatz 5 -Beendigung der Mitgliedschaft-, § 5 Absatz 2 -Ausschluss eines Mitgliedes- und § 9 Absatz 7 -Verstoß gegen die Satzungspflichten- beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.10.2006 hat eine Neufassung der Satzung in § 8 Abs. 2e - Pflichten der Mitglieder; § 16 Abs. 1 - Beitrittsjahr; § 16 Abs. 3 - Beitrittsgebühr; § 16 Abs. 3 b) - Beitrittsgebühr beschlossen.
Die Generalversammlung vom 16.12.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft) und § 9 (Verstoß gegen Satzungspflichten) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.04.2009 hat eine Neufassung der Satzung in § 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 16 (Beitrittsgebühr) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 31.01.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Verstoß gegen die Satzungspflichten) und § 11 (Vorstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 03.04.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2b und 1b (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 Abs. 3 (Verstoß gegen die Satzungspflichten), § 11 Abs. 3 und 7 (Vorstand) und § 16 Abs. 1 und 2 (Beitrittsgebühr) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.06.2011 hat eine Ergänzung der Satzung in § 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 04.11.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1a), Abs. 1c) und Abs. 4c) (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.12.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), § 4 Abs. 2 a) (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 Abs. 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 13 Punkt 12 Abs. d) (Aufsichtsrat), § 14 Abs. 3, 11 und 17 (Generalversammlung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.12.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 (Abschrift, Bilanz, Vertretung, Beitrag, Verzugszinsen), § 13 Abs. 6 (Aufsichtsrat), § 13 Abs. 14a (Zusammensetzung und Bestellung, Amtsdauer), § 13 Abs. 14 d) (Zusammensetzung und Bestellung, Amtsdauer), § 17 Abs. 4 (Kreditrahmenbeschränkung) und § 19 Abs. 1(Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 27.12.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 11 Abs.1 (Vorstand) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 10.01.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 11 (Vorstand), § 13 (Aufsichtsrat), § 14 (Generalversammlung), § 15 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) sowie § 16 (Beitrittsgebühr) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.04.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Verstoß gegen die Satzungspflichten), § 14 (Generalversammlung), § 15 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 16 (Beitrittsgebühr) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Solingen: 20.01.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 118 Amtsgericht Solingen getreten. Freigegeben am 07.04.2004.
Satzung Blatt 399 ff. Sonderband
von Amts wegen berichtigend eingetragen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.