Handelsregister · HRA 12734 HB

Chronologischer Auszug

"Taxi-Ruf Bremen" Vereinigung Bremer Kraftdroschkenbesitzer seit 1894 · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Taxi-Ruf Bremen" Vereinigung Bremer Kraftdroschkenbesitzer seit 1894

b)
Bremen

c)
Der Verein verfolgt den
Zweck, das Kraftdroschkengewerbe zu fördern und zu
heben und die beruflichen
Vorteile der Mitglieder zu
wahren. Er macht es sich
zur besonderen Aufgabe, die
staatlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften aller Art seinen Mitgliedern
bekanntzugeben und mit allen
gesetzlich zulässigen Mitteln dahin zu streben, dass
sie für das bremische Kraftdroschkengewerbe möglichst
günstig gestaltet werden.
Hierzu sollen Verhandlungen mit den Behörden, Landesverbänden (AGP) und anderen wirtschaftlichen Vereinigungen geführt werden.
Diesem Zwecke dienen weiter
Mitgliederversammlungen, in
denen über die erforderlichen Maßnahme beraten werden soll. Im Bedarfsfalle
soll ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden. Der Vorstand hat die beschlossenen Maßnahmen durchzuführen.
Zweck des Vereins ist ferner, Einrichtungen zu schaffen und zu unterhalten, die
dem wirtschaftlichen Vorteil
der Mitglieder dienen. Vereinzweck ist weiterhin, für
die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder Verträge mit Lieferern abzuschließen. Der
Nutzen soll den Mitgliedern
zugute kommen. Der Verein
und seine wirtschaftlichen
Einrichtungen werden von den
Mitgliedern getragen und finanziert, und sind daher auf
wirtschaftlicher Grundlage
zu verwalten. Die Versammlung ist daher auch berechtigt, diese Einrichtungen
auch Nichtmitgliedern zugänglich zu machen.
a)
Der Vorstand besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten bei
Rechtsgeschäften bis zu einem
Wert von 10.000,00 Euro durch
den 1. Vorsitzenden allein oder
im Falle seiner Verhinderung
duch den 2. Vorsitzenden allein. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.
Im übrigen wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden
gemeinsam. Ist einer von ihnen verhindert, tritt an dessen
Stelle einer der Beisitzer. Der
Fall der Verhinderung ist nicht
nachzuweisen.

b)
Vorstand:

1.
Buchholz, Fred, Taxenunternehmer, 1. Vorsitzender, Weyhe

Vorstand:

2.
Verbeek, Wolfgang, Taxenunternehmer, 2. Vorsitzender, Bremen

Vorstand:

3.
Gabel, Wolfgang, Taxenunternehmer, Stuhr

Vorstand:

4.
Kämena, Ralph, Taxenunternehmer, Bremen
a)
Juristische Person HRA Der Verein "Autoruf
310031", Vereinigung Bremer Kraftdroschkenbesitzer seit 1894 hat am 19. Dezember 1902
Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung
erlangt.

Satzung vom 13.10.1965 mit letzer Änderung vom
24.11.2003.
a)
20.12.2005
Scherbaum,
Nancy
b)
Satzung
Bl.5-15, 73
Änderung
Bl.75, 88, 101
Tag der ersten Eintragung
19.11.1968

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Gabel, Wolfgang

Vorstand:
5.
Michalke, Wolfgang,
*XX.XX.XXXX, Beisitzer, Bremen
a)
Rechtsfähiger Verein durch staatliche Verleihung vom 19.12.1902.
a)
14.02.2006
Wolters, Uta
b)
Eintragung
Nr.1 Spalte
5 a) von Amts
wegen berichtigt
3b)
Die Eintragung laufende Nummer
2, betreffend den Vorstand Michalke, Wolfgang ist von Amts
wegen berichtigt und wird wie
folgt berichtigt eingetragen:
Änderung zu Nr. 5
Vorstand:
Michalke, Bernd, *XX.XX.XXXX,
Beisitzer, Bremen
a)
01.03.2006
Wolters, Uta
4a)
Durch Beschluss vom 16.03.2009 ist die Satzung
in den §§ 9 (Vorstand), 11 (Ältestenrat), 12
(Aufsichtsrat) und 13 (Mitgliederversammlungen) geändert
a)
05.10.2009
Wolters
5b)
Nicht mehr Vorstand:
5. Michalke, Bernd
a)
29.09.2010
Heisterhagen
6b)
Vorstand:
6.
Heuermann, Ingo, *XX.XX.XXXX,
Bremen, Beisitzer
a)
05.12.2012
Heisterhagen
7b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Verbeek, Wolfgang

Änderung zu Nr. 6:
2. Vorsitzender:
Heuermann, Ingo, *XX.XX.XXXX,
Bremen
a)
01.08.2014
Schröder
8a)
Der Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden
und dem 2. Vorsitzenden. Als
weiteres Vorstandsmitglied kann
ein Beisitzer bestellt werden.
Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich vertreten bei
Rechtsgeschäften bis zu einem
Wert von 10.000,00 Euro durch
den 1. Vorsitzenden allein oder
im Falle seiner Verhinderung
duch den 2. Vorsitzenden allein. Der Fall der Verhinderung
ist nicht nachzuweisen. Im übrigen wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam. Soweit ein Beisitzer
vorhanden ist, tritt dieser an
die Stelle des 1. Vorsitzenden
oder des 2. Vorsitzenden, soweit einer von beiden verhindert ist. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.
a)
Durch Beschluss vom 17.11.2014 ist die Satzung
insgesamt neu gefasst.
a)
22.04.2015
Heisterhagen
9b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Kämena, Ralph

Beisitzer:
7.
Hakam, Siawash, Bremen
a)
27.10.2022
Rothaar

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.