Handelsregister · HRB 12103
Chronologischer Auszug
Taxi & Mietwagenverkehr Wagner GmbH · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Taxi & Mietwagenverkehr Wagner GmbH b) Pritzwalk Geschäftsanschrift: Pritzwalker Straße 3, 16928 Pritzwalk OT Giesensdorf c) Personenbeförderung | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Carls, Harm, *XX.XX.XXXX, Perleberg mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 15.11.2017 | a) 05.02.2018 Zahlbaum | |
| 2 | b) Es besteht ein Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag vom 29.03.2018 mit der VMG Verwaltungs- und Managementgenossenschaft Prignitz eG mit Sitz in Wittenberge (Amtsgericht Neuruppin GnR 230), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.09.2018 zugestimmt hat. | a) 25.04.2019 Gruß | ||||
| 3 | c) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, b) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, (b.a) die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder (b.b) die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 AO c) die Förderung der Jugendund Altenhilfe d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung e) die Förderung des Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirktlicht durch die Anregung, Errichtung, Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderungen in allen Altersstufen und ihre Familien bedeuten. Dazu zählen: - Personenbeförderung - Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften - Halten und Verwalten von Anteilen an anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§ 57 Abs. 4 AO) - Planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§ 57 Abs. 3 AO). Die Kooperationspartner und die Art der Kooperation ergeben sich aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag vorzulegen ist. | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2022 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Geschäftsführung, Vertretung). | a) 30.12.2022 Zahlbaum | ||
| 4 | b) Der mit der VMG Verwaltungsund Managementgenossenschaft Prignitz eG mit Sitz in Wittenberge (Amtsgericht Neuruppin GnR 230) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.03.2018 ist durch Kündigung der Gesellschaft zum 31.12.2022 beendet. | a) 21.06.2023 Zahlbaum |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.