gewerbliche Personen- und Güterbeförderung und die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marco Schwerdt
Rommerskirchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29. Dezember 2009, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 24. April 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Rommerskirchen (bisher Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13627) nach Dormagen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24. April 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma (bisher Rheinische Service- und Handelsgesellschaft mbH) sowie § 2 Ziffer 1 (Unternehmensgegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31. März 2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma und Sitz) Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.