Handelsregister · HRA 26

Chronologischer Auszug

Taxi Kölle OHG Fuhrunternehmen - Nah- und Fernverkehr - Behindertentransport, Nachfolger Olaf Kölle e.K. · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.07.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Taxi Kölle OHG Fuhrunternehmen - Nah- und Fernverkehr - Behindertentransport, Nachfolger
Olaf Kölle

b)
Eisenhüttenstadt
a)
Der Inhaber handelt allein.

b)
Inhaber:

1.
Kölle, Olaf, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt
a)
Einzelkaufmann
a)
30.08.2005
Henseleit
b)
Tag der ersten Eintragung
12.09.1990

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Taxi Kölle OHG Fuhrunternehmen - Nah- und Fernverkehr - Behindertentransport, Nachfolger
Olaf Kölle e.K.
a)
24.11.2005
Lingk
b)
Änderung der
Firma gem. Art.
38 EGHGB
3b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65
EGHGB von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Chopinring 25, 15890 Eisenhüttenstadt
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom
17.02.2012 (AZ: 3 IN 724/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
20.02.2012
Muhlack- Wagenschütz
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts
Frankfurt (Oder) vom 06.03.2012 (AZ: 3 IN 724/11)
aufgehoben.
a)
21.03.2012
Muhlack- Wagenschütz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.