Handelsregister · HRA 26
Chronologischer Auszug
Taxi Kölle OHG Fuhrunternehmen - Nah- und Fernverkehr - Behindertentransport, Nachfolger Olaf Kölle e.K. · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Taxi Kölle OHG Fuhrunternehmen - Nah- und Fernverkehr - Behindertentransport, Nachfolger Olaf Kölle b) Eisenhüttenstadt | a) Der Inhaber handelt allein. b) Inhaber: 1. Kölle, Olaf, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt | a) Einzelkaufmann | a) 30.08.2005 Henseleit b) Tag der ersten Eintragung 12.09.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Taxi Kölle OHG Fuhrunternehmen - Nah- und Fernverkehr - Behindertentransport, Nachfolger Olaf Kölle e.K. | a) 24.11.2005 Lingk b) Änderung der Firma gem. Art. 38 EGHGB | |||
| 3 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Chopinring 25, 15890 Eisenhüttenstadt | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 17.02.2012 (AZ: 3 IN 724/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 20.02.2012 Muhlack- Wagenschütz | ||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 06.03.2012 (AZ: 3 IN 724/11) aufgehoben. | a) 21.03.2012 Muhlack- Wagenschütz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.