die Vermittlung von Fahraufträgen der Kunden an Kraftdroschken der Gesellschafter, die Wahrung beruflicher Interessen der angeschlossenen Gesellschafter, der Abschluß von Rahmenverträgen mit Krankenkassen, öffentlichen Verkehrsträgern und Instituten, das Inkasso von Beförderungsentgelten und deren Auszahlung. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Pettau
Hannover
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl.11/24 SB
Tag der ersten Eintragung: 23.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.02.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.07.1998 zuletzt geändert am 13.02.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 1 Satz 2 (Geschäftsführung, Vertretung), § 7 Abs. 2 Satz 2, § 7 Abs. 9 (Gesellschafterversammlung), § 8 Abs. 1 (Beschwerdeausschuss, Geldbußen und Vermittlungssperren), § 10 (Abtretung und Belastung von Geschäftsanteilen sowie Aufnahme neuer Gesellschafter und Einbringung weiterer Taxen), § 11 Abs. 2 und Abs. 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 13 Abs. 1 (Austritt und Kündigung), § 15 Abs. 3 (Bewertung und Abfindung), § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.