Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johann Wilhelm Sührer
Niddatal-Bönstadt
Geschäftsführer(in)
Michael J. von Gossler
Heusenstamm
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2002 zuletzt geändert am 26.09.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Darmstadt beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 und 27.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) (Vertretung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 48 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 43 ff. Sonderband
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 12
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 140/14) vom 09.04.2014 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.