Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden den Ausschlag.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Oestmann
Münster
Vorstand
Philipp Nordloh
Münster
Vorstand
Stefanie Loroch
Münster
Vorstand
Sandro Wiggerich
Greven
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.10.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 12 Abs. 3 (Mitgliederversammlungen) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 6-9 d.A.
Beschluss Bl. 35-39 d.A. mit der Anmeldung eingereichter Wortlaut der Satzung Bl. 47-50 d.A.
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