Handelsregister · HRB 8356

Chronologischer Auszug

Tax Love Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Bayreuth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tax Love Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Neuenmarkt
Geschäftsanschrift:
Schulstr. 16, 95339 Neuenmarkt

c)
1. Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf
des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
3. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu führen. Die Vorgaben des
anzuwendenden Berufsrechts sind zu
erfüllen; insbesondere hat zumindest ein
geschäftsführender Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigter in der beruflichen
Niederlassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein. 4. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
5. Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen und sachlichen
und räumlichen Voraussetzungen und tätigt
die damit verbundenen Geschäfte. 6. Die
Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf
ihren Gegenstand nach Ziff. 1.
anzuwendenden Berufsrechts nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschafft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in ihrer Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schäffer, Johannes Alfred Andreas, Neuenmarkt,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 9.1.2025.
a)
06.02.2025
Breunig

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