das Verlagsgeschäft in Bezug auf die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Adress- und Nachschlageverzeichnissen, insbesondere Fernsprechbücher und ähnliche Werbeträger.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschaftsfuhrer(in)
Klaus-Dinkar Mapara
Eibelstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en Geschaftsfuhrer(in)
Uta Mapara
Eibelstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.1988 zuletzt geändert am 20.05.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 1612,44 EUR auf 155.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 1 (Sitz, vormals Meinigen), 5 (Verpflichtung, die den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen gegenüber der Gesellschaft auerlegt werden), 10 (Bekanntmachung) und 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2026 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KG mit dem Sitz in Eibelstadt (Amtsgericht Würzburg HRA 3381) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.