Taunussteiner Carneval Verein 1979 e.V. "Die Gockel" abgekürzt TCV
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Taunusstein
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 4447
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
05.06.2025
Abrufstand
11.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Janke
Taunusstein
Vorstand
Petra Kiefer
Taunusstein
Vorstand
Marcus Striegler
Taunusstein
Vorstand
Sarah Janke
Hohenstein-Born
Vorstand
Franziska Striegler
Taunusstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.06.1979 zuletzt geändert am 24.04.2003
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den § 1 (Name) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinsvermögen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb und Arten der Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 9 (Vorstand), 11 (Wahl und Amtsdauer des Gesamtvorstands), 13 (Mitgliederversammlung) und 16 (Sitzungspräsidenten und Komitee) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.09.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 152 d. A.
Neue Satzung Blatt 157 - 161 d. A.
Anmeldung Bl. 176 d. A. Beschluss Bl. 178 d. A.
Anmeldung Bl. 186 Beschluss Bl. 188
Beschlussfähigkeit des Vorstands zu lfd. 1, Spalte 3a als nicht eintragungspflichtig von Amts wegen gelöscht.
Fall 5
Anmeldung Blatt 191 d. A. Beschluss Blatt 194 d. A.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer, dem 1. Schriftführer und dem Jugendbetreuer.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich.