Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftwart und der Sportwart. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand hat bei geldlichen Verfügungen freies Verfügungsrecht nur bis zum Betrage von 150,00 DEM je Maßnahme.
Beschluss Blatt 19 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 29.06.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
Satzung
Satzung vom 28.11.1986
Insolvenz
Der Verein ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.