Handelsregister · VR 10665

Chronologischer Auszug

Tauchclub Seesterne Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Tauchclub Seesterne

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem
Vermögensverwalter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Filip, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweite Vorsitzende:

2.
Riesbeck, Anke, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vermögensverwalter:

3.
Blaschke, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Datum der Annahme der Satzung: 21.03.1990,
mit Neufassung vom: 19.09.1990 und letzter Änderung vom 04.11.2005
a)
27.07.2006
Rudolph
b)
Satzung Bl.
39-44
Beschluss Bl.
38,68,71,109

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung) beschlossen.
a)
10.11.2006
Meier
b)
Beschluss
Bl.130-132
3a)
Tauchclub Seesterne Berlin e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Vermögensverwalter.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2014 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
25.02.2015
Pietsch
b)
Satzung
Bl.159-163
Beschluss Bl.158

Beschluss Bl.166
(167-169)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.